Deutscher Gewerkschaftsbund

Berlin-Brandenburg

Berliner Bildungsurlaubsgesetz

Wer hat Anspruch? Einen Rechtsanspruch haben alle Berliner Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden unabhängig vom Lebensalter. Im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Angestellte haben Anspruch auf Freistellung entweder nach dem Bildungsurlaubsgesetz oder nach der Sonderurlaubsverordnung. Für Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Berlin. 

Wie viel Bildungsurlaub gibt es? Der Bildungsurlaub beträgt zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren (aktuelles und zukünftiges Kalenderjahr). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr.

Wofür gibt es Bildungsurlaub? Bildungsurlaub kann von Arbeitnehmer/ innen für Veranstaltungen, die der politischen und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen, frei gewählt werden. Auszubildende können sich lediglich für politische Bildungsveranstaltungen freistellen lassen. Eine Freistellung kann nur für Bildungsveranstaltungen erfolgen, die von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannt worden sind oder als anerkannt im Sinne des Bildungsurlaubsgesetzes gelten. Dazu zählen berufliche Bildungsveranstaltungen, die beispielsweise von gewerkschaftlichen Bildungseinrichtungen durchgeführt werden.

Wie wird der Anspruch geltend gemacht? Inanspruchnahme und Zeitpunkt des Bildungsurlaubs sind den Arbeitgebern so frühzeitig wie möglich, in der Regel sechs Wochen vor Beginn der Freistellung, schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Auf Verlangen sind den Arbeitgebern bzw. Ausbildenden die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und der Anerkennungsbescheid der zuständigen Senatsverwaltung vorzulegen.

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