Urteil gegen Kristina Hänel
Es ist soweit - der Urteilsspruch im Verfahren gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel nach dem §219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) ist rechtskräftig – Kristina Hänel muss die Informationen von ihrer Homepage nehmen, die für schwangere Personen so wichtig sind. mehr